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Whistleblowing
In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 wurde das Gesetzesvertretende Dekret Nr. 24 vom 10. März 2023 zum "Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, und zur Festlegung von Bestimmungen zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationale Gesetze melden" erlassen.
Das Dekret trat am 30. März 2023 in Kraft, und die Bestimmungen des Dekrets gelten ab dem 15. Juli 2023.
Das Dekret gilt für Personen des öffentlichen und privaten Sektors. Nur für Unternehmen des privaten Sektors, die im letzten Jahr durchschnittlich bis zu zweihundertneunundvierzig Arbeitnehmer mit unbefristeten oder befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt haben, beginnt die Verpflichtung zur Einrichtung eines internen Berichtswegs am 17. Dezember 2023.
Hierfür steht auch ein Instrument zur Verfügung, mit dem Meldungen, auch anonym, über den folgenden Link gemacht werden können.